Mitgliedschaften
BVSK
Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- steht seit seiner Gründung 1959 für Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Als größter Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland versteht sich der Verband heute als moderner Dienstleister nicht nur für freiberufliche Kfz-Sachverständige. Justiz, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft, Verbraucherschutzverbände und das Kfz-Gewerbe selbst finden bei unseren Mitgliedern unabhängigen Sachverstand. Der jährlich stattfindende Sachverständigentag ist eine herausragende Fachveranstaltung im Kfz-Sachverständigenwesen.
Ein Ziel des BVSK ist es, das vom Verband entwickelte Berufsbild des Kfz-Sachverständigen nachhaltig zu etablieren. Dazu gehört ein auf der Basis eines Ingenieurstudiums oder der Kfz-Meisterausbildung angelegtes Prüfverfahren, das durch höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt ist. Der verbandseigene Ausschuss für Technik und Recht, ATR, führt diese Prüfungen regelmäßig durch. Die Zugehörigkeit eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen zum BVSK garantiert somit ein Höchstmaß an Qualität bei der Gutachtenerstellung.
Darüber hinaus sind alle BVSK-Sachverständigen zur Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Der BVSK bietet seinen Mitgliedern einen umfangreichen Rundschreibendienst, BVSK-Sonderdrucke zu aktuellen Themen des Sachverständigenwesens und eine einzigartige Datenbank mit Musterschreiben, Gerichtsentscheidungen und Informationen rund um das Kfz. Fortbildungsveranstaltungen über die BVSK-Akademie AWG sowie ein Vermittlungsdienst für Gutachten aller Art runden das Dienstleistungsprofil des Verbandes ab. In den letzten Jahren hat sich der BVSK darüber hinaus zu einem anerkannten Gesprächspartner der unterschiedlichsten Gremien entwickelt.
Die Interessenvertretung des freiberuflichen Kfz-Sachverständigen gegenüber der Justiz, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft und Verbraucherverbänden gehört ebenfalls zu den Aktivitäten des BVSK.
IHK
Die Sachverständigenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken regelt u.a. die Voraussetzungen und das Verfahren für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger sowie die Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.